Das Nachrichtenmagazin „profil“ berichtet aktuell über neue Details aus den Ermittlungen gegen Tojner und einem 28-Millionen-Euro-Darlehen, mit dem angeblich Immobilien für 43 Millionen Euro gekauft wurden – mehr dazu bei Gesfö & Co: Neue Details zu Tojner – Ermittlungen. Die Kreditvergabe spielt in den seit 2019 laufenden Ermittlungen eine Rolle. Damals hatte das Land Burgenland Anzeige erstattet – mehr dazu bei der Razzia in der Firmenzentrale des Investors Tojner, Tojner klagt gegen das Land auf Schadensersatz und Schadensersatz Causa Tojner: Der Staat setzt die Schadenssumme auf 163 Millionen Euro fest.

Liebenwein: Ausgleichszahlungen werden festgelegt

„Das Land Burgenland behauptet, es habe nur sehr geringe Entschädigungen erhalten und bei der Begutachtung einen Schaden durch Unterschlagung und Täuschung erlitten“, sagte Liebenwein am Sonntag gegenüber der APA. „Tatsache ist aber, dass das Verfahren in voller Verantwortung des Landes Burgenland geführt wurde. Mit Sachverständigen der Regierung wurden Entschädigungszahlungen in Höhe von rund 25 Millionen ermittelt und von den Unternehmen in voller Höhe gezahlt.“ Laut Liebenwein gibt es „rechtskräftige Anordnungen der Landesregierung, denen die betroffenen gemeinnützigen Organisationen vollumfänglich nachgekommen sind. Dem Land Burgenland entsteht kein Schaden, den das Land Burgenland nun geltend machen könnte, und es liegt auch kein rechtswidriges oder schädliches Verhalten unseres Auftraggebers vor.“ Dies wird auch durch einen Prüfungsbericht des Burgenlandes bestätigt Landesrechnungshof bis Mai 2020 Das Land Burgenland selbst hat im Austrittsverfahren schwere Fehler begangen“, sagte Rechtsanwalt Tojner.

Anwalt sieht „Gewinn für das Land“

„Das Land Burgenland hatte nach den Erläuterungen des Prüfberichts ein großes Interesse daran, die gemeinnützigen Organisationen ins Burgenland zu holen, um den Bau von gemeinnützigen Häusern zu fördern oder bei finanziellem Misserfolg eine Entschädigung für den Austritt zu erhalten mit Gemeinnützigkeitscharakter”, sagt Liebenwein. Er sieht „auf jeden Fall einen Sieg für das Land Burgenland“. Im ersten Fall ein Neubauvolumen von rund 30 Millionen Euro oder im schlimmsten Fall ein Ersatz von 20 Millionen Euro bei Entzug der Gemeinnützigkeit. „Diesen Weg hat auch das Land Burgenland vorgegeben.“

“Vorwürfe der Untreue können nicht akzeptiert werden”

Mehr als zehn Jahre nach dem Austrittsverfahren und nach mehr als drei Jahren behördlicher Ermittlungen steht für Tojners Anwalt fest, „dass die vom Land Burgenland gegen unseren Mandanten erhobene Untreueklage nicht anerkannt werden kann.“ . Die Ermittlungen zeigen, dass es keine Täuschung geben kann, da das Land Burgenland völlig unbeeinflusst und auf eigenes Risiko gehandelt hat und der Landesverwaltung alle Informationen und Unterlagen zur Verfügung standen, um die behördlichen Verfahren zur Aufhebung der Gemeinnützigkeit durchzuführen . “ ORF Michael Töjner Aus Sicht von Liebenwein ist die aktuelle (teilweise) Einstellung der Ermittlungen im Fall Pannonia eine zweite wichtige Entscheidung für seinen Mandanten, nachdem der Oberste Gerichtshof (OGH) im November 2021 eine Beschwerde der Generalstaatsanwaltschaft bestätigt hatte, der zufolge diese Vorwürfe lauten Wegen Untreue in Bezug auf die gemeinnützigen Wohnungsbaugenossenschaften Riedenhof, Gesfö und Pannonia wurden zu Unrecht Vorwürfe gemacht – mehr dazu in der Entscheidung zu Einzelaspekten –, fühlt sich Tojner bestätigt. Damals wandte sich die Generalstaatsanwaltschaft an den OGH zur Klärung eines Rechtsgutachtens des Oberlandesgerichts Wien zum Gemeinnützigkeitswohnungsrecht. Es handele sich um eine Rechtsfrage aus dem Verfahrenskomplex, andere Rechtsauffassungen seien nicht berücksichtigt worden, teilte damals der OGH der APA mit. Das Gemeinnützigkeitswohnungsgesetz enthält laut Urteil keine Vorschriften zum Schutz des Vermögens der wirtschaftlich Berechtigten eines als gemeinnützig anerkannten Unternehmens.